Wer übernimmt die Kosten der Therapie?

 

Wann sind Hausbesuche möglich?

Wie lange geht eine Behandlung?

Welcher Arzt verschreibt Ergotherapie?

Wir bieten Hausbesuche an, wenn es Ihnen nicht möglich ist, unsere Praxis aufzusuchen oder wenn eine Behandlung in Ihrer häuslichen Umgebung medizinisch sinnvoll ist. Voraussetzung dafür ist eine ärztliche Verordnung, bei der das entsprechende Feld für Hausbesuche auf der Heilmittelverordnung gekennzeichnet wurde.

 

Die Kosten für Ergotherapeutische Behandlungen werden in der Regel bis zum vollendeten 18. Lebensjahr von den gesetzlichen und privaten Krankenkassen übernommen, da Ergotherapie zur medizinischen Grundversorgung zählt. Ab dem 18. Lebensjahr ist üblicherweise eine gesetzliche Zuzahlung in Höhe von 10 % der Behandlungskosten zu leisten, sofern keine Befreiung von Zuzahlungen vorliegt. Privatversicherte erhalten zu Beginn der Therapie eine Honorarvereinbarung.

  • Motorisch-funktionelle Behandlung (ca. 30 Min.): Gezieltes Training zur Verbesserung von Beweglichkeit, Kraft und Koordination, z.B. nach Schlaganfällen oder bei Handverletzungen.
  • Sensomotorisch-perzeptive Behandlung (ca. 45 Min.): Fördert die Wahrnehmung von Reizen, Bewegung und Haltung durch spezielle Techniken (z.B. Bobath, Spiegeltherapie).
  • Psychisch-funktionelle Behandlung (ca. 60 Min.): Unterstützt Menschen mit psychischen Erkrankungen (z.B. Burnout, Depressionen) zur Verbesserung von Konzentration, Tagesstruktur und sozialem Miteinander.
  • Hirnleistungstraining / Kognitives Training (ca. 30 Min.): Übungen zur Steigerung von Gedächtnis, Konzentration und Aufmerksamkeit.

häufige Ärzte die Ergotherapie verordnen

  • Hausärzte / Allgemeinmedizin
  • Kinderärzte
  • Neurologen
  • Orthopäden
  • Fachärzte für Psychiatrie
  • Kinder- und Jugendpsychiaterinnen und ‑psychiater
  • Geriater
  • Rehabilitationsmediziner
  • HNO-Ärzte
  • Augenärzte (z. B. bei Wahrnehmungsstörungen)

Ab dem Ausstellungsdatum der ärztlichen Verordnung für Ergotherapie haben Sie in der Regel 28 Kalendertage Zeit, um mit der Behandlung bei einer Ergotherapeutin oder einem Ergotherapeuten zu beginnen. Bei dringendem Behandlungsbedarf kann die Ärztin oder der Arzt eine verkürzte Frist festlegen – in diesem Fall muss der Therapiebeginn innerhalb von 14 Tagen erfolgen. Wird die jeweils vorgegebene Frist überschritten, verliert die Verordnung ihre Gültigkeit und die Behandlung kann nicht mehr begonnen werden.

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